Entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln an der IGS:FF

  • Das Ausleihverfahren umfasst die Jahrgänge 5 bis 11.
  • Die Teilnahme ist freiwillig und kann jährlich neu entschieden werden. Wer sich nicht fristgerecht anmeldet und das Entgelt zahlt, muss die Lernmittel nach §71 NSchG selbst beschaffen.
  • Die Teilnahme ist nur möglich, wenn alle Bücher des Vorjahres zurückgegeben oder erstattet wurden.
  • Man kann nur das Gesamtpaket eines Jahrgangs ausleihen. Dabei sind auch gebrauchte, aber voll funktionsfähige Lernmittel zu akzeptieren.
  • Lektüren, Literatur, Wörterbücher, Arbeitshefte und Atlanten müssen selbst beschafft werden. Die benötigten Materialien werden rechtzeitig bekannt gegeben.
  • Am Schuljahresende werden die Lernmittel zurückgegeben. Sie werden auf Schäden oder Verlust geprüft. Sie müssen vollständig und unbeschädigt sein, d.h., keine fehlenden Seiten, Risse, Feuchtigkeitsschäden oder Beschriftungen. Bei Verlust oder Beschädigung erstattet der Ausleiher den Zeitwert.
  • Das Leihentgelt beträgt pro Schuljahr und Paket 40 Prozent des Neupreises, bei Mehrjahresbänden 60 Prozent.
  • Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern zahlen 80 Prozent des Leihentgelts.
  • Das Ausleihverfahren läuft ausschließlich digital über IServ.