Ordnung für das Ausleihverfahren von Lernmitteln

an der IGS Franzsches Feld Braunschweig
  1. Das Ausleihverfahren erstreckt sich über die Jahrgange 5 bis 11.
  2. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist für Eltern, Schülerinnen und Schülern freiwillig und kann von ihnen für jedes Jahr neu entschieden werden. Wer sich nicht zu den von der Schule vorgegebenen Fristen verbindlich anmeldet und das Entgelt entrichtet, ist verpflichtet, die Lernmittel selbst zu beschaffen.
  3. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist nur mit einer Einverständniserklärung zu einem Lastschriftverfahren möglich.
  4. In das Ausleihverfahren werden alle Schulbücher eines Jahrganges mit Ausnahme von Lektüreheften, Arbeitsheften (als Verbrauchsmaterial), Literatur und Atlanten einbezogen. Die Ausleihe ist nur als Gesamtpaket möglich. Hierbei ist zu akzeptieren, dass nicht nur neuwertige Lernmittel ausgeliehen werden. Sie sind aber alle uneingeschränkt gebrauchsfähig.
  5. Am Ende eines Schuljahres werden die Lernmittel der Schule zurückgegeben. Hierbei werden sie auf Schäden oder Verlust überprüft. Sie müssen uneingeschränkt gebrauchsfähig sein, d.h. es dürfen keine Seiten fehlen, es dürfen keine Risse oder Feuchtigkeitsschäden oder andere Schäden vorhanden sein und die Lernmittel dürfen nicht beschrieben oder bemalt werden. Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung über den Ersatz eines Lernmittels. Ist ein Lernmittel bei Rückgabe verlustig oder beschädigt, so muss der Ausleiher bzw. die Ausleiherin den Zeitwert des Lernmittels erstatten, der durch die Schulleitung festgelegt wird.
  6. Das Leihentgelt beträgt pro Schuljahr und pro Ausleihpaket 34% des Neupreises der Lernmittel. Bei Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern beträgt das Leihentgelt pro Schuljahr und pro Ausleihpaket 25% des Neupreises.
    Das Leihentgelt wird ab dem Schuljahr 2020/21 als Pauschale unter Berücksichtigung der genannten Anteile eingezogen.
  7. Diese Ordnung gilt ab dem Schuljahr 2004/2005.

Anmerkungen zum Berechnungsverfahren:
Die Schule muss die Schulbücher zum Vollpreis erstehen. Die Bücher werden dreimal verliehen und müssen nach drei Jahren aus dem verkehr gezogen werden. Daher ergibt sich ein Mietpreis von 34%, da zusätzlich Kontokosten und andere Bearbeitungskosten enstehen. Ein Schulbuch, das über mehrere Schuljahre konzipiert ist, wird mit 60% des Neupreises vermietet. Diese Mietkosten werden zur Entlastung nicht bei der erstmaligen Ausleihe erhoben, sondern über die Jahre der Ausleihe verteilt.